Die BionikPlusCard wird von dem Unternehmen Bionik-Dental herausgegeben. Es gelten die allgemeinen Geschäftsbedingungen von Bionik-Dental.

1. Berechtigung und Eigentumsvorbehalt

1.1  Die BionikPlusCard berechtigt Ihren Inhaber zur Inanspruchnahme eines Rabattes in Höhe von 5% auf die schon reduzierten Preise von Bionik-Dental.

1.2 Der Karteninhaber kann sich vor Erstellung der zahntechnischen Leistung einen kostenlosen und unverbindlichen Kostenvoranschlag bei Bionik-Dental anfordern.

1.3  Die BionikPlusCard ist Eigentum von Bionik-Dental.

1.4 Die BionikPlusCard kann nur von Personen mit Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland beantragt werden.

2. Anwendungsbereich

2.1 Die BionikPlusCard berechtigt den Inhaber zur Inanspruchnahme eines Rabattes in Höhe von 5% auf ausschließlich zahntechnische Leistungen von Bionik-Dental gemäß der jeweils gültigen Preise.

2.2 Der zusätzliche 5%-Rabatt wird ausschließlich für Neuanfertigungen gewährt. Reparaturen, Erweiterungen, etc. sind von dem Rabatt ausgeschlossen.

2.3 Der 5%-Rabatt bezieht sich auf die reine zahntechnische Leistung. Materialien, wie z. B. Implantatsteile, Konfektionsteile oder Edelmetalle sind von dem Rabatt ausgeschlossen.

2.4 Der 5%-Rabatt ist nicht mit weiteren Angeboten kombinierbar.

3. Inanspruchnahme des 5%-Rabattes

3.1 Der 5%-Rabattanspruch entsteht mit Beauftragung der zahntechnischen Arbeit durch einen Zahnarzt.

3.2 Der Karteninhaber ist verpflichtet, dem behandelnden Zahnarzt seine Kartennummer mitzuteilen bzw. eine Kopie der Karte auszuhändigen. Werden diese Informationen der Auftragserteilung nicht beigelegt, geht der 5%-Rabattanspruch nur für diese Arbeit verloren.

3.3 Ist die Behandlung des Inhabers unter Einbezug der BionikPlusCard bei einem gewünschten Zahnarzt - gleichgültig aus welchem Grund – nicht möglich, wird Bionik-Dental alternativ Zahnärzte, die bereits Kunden bei Bionik-Dental sind, empfehlen.

4. Antragstellung

4.1 Die Vorteile der BionikPlusCard kommen mit Übersendung der Karte zustande.

4.2 Bionik-Dental behält sich das Recht vor, den Kartenantrag ohne Angaben von Gründen nicht anzunehmen.

5 Geltungsdauer und Gültigkeit

5.1 Die Geltungsdauer der BionikPlusCard beträgt ein Jahr. Sie verlängert sich automatisch um ein weiteres Jahr und kann beidseitig 3 Monate vor Vertragsablauf schriftlich gekündigt werden. Ausschlaggebend ist das Ausstelungsdatum der BionikPlusCard.

5.2 Mit Ablauf des Kartenvertrages ist der Inhaber der Karte nicht mehr berechtigt die BionikPlusCard weiter zu benutzen. Bionik-Dental kann den Karteninhaber auffordern, die BionikPlusCard zurückzugeben oder zu vernichten.

5.3 Die BionikPlusCard ist ungültig, wenn der Kartenaufdruck unkenntlich gemacht oder sie unbefugt abgeändert wurde.

6. Umtausch oder Ersatz

6.1 Die BionikPlusCard ist vom Umtausch ausgeschlossen.

6.2 Bei Abhandenkommen der BionikPlusCard wird gegen ein Entgeld von 10 Euro eine neue  BionikPlusCard mit einer neuen Kartennummer ausgestellt. Die abhanden gekommene  BionikPlusCard verliert mit Zustellung der neuen BionikPlusCard ihre Gültigkeit.

7. Datenschutz

Die mit der Bestellung der BionikPlusCard erhobenen personenbezogenen Daten werden ausschließlich für die Erstellung und Abwicklung der BionikPlusCard zur Betreuung des Karteninhabers sowie zur Verbesserung des Leistungsangebotes von Bionik-Dental verwendet und elektronisch erfasst.