FESTZUSCHUSS-RECHNER

Ihr Zahnarzt hat nach eingehender Untersuchung festgestellt, dass bei Ihnen eine Versorgung mit Zahnersatz notwendig ist und hat für Sie einen entsprechenden Heil- und Kostenplan Der Heil- und Kostenplan, kurz HKP, ist eine schriftliche Aufstellung des geplanten Zahnersatzes und der entsprechenden Kosten.
Er wird in der Zahnarztpraxis erstellt, um diesen bei der Gesetzlichen Krankenkasse vorzulegen (Pflicht - bis auf wenige Ausnahmen - vor Beginn der Behandlung).
Bei der Privaten Krankenkasse wird empfohlen, den HKP ebenfalls vor einer Behandlung vorzulegen, um den Erstattungsbetrag abzuklären.
Heil- und Kostenpläne sind als verbindlich zu betrachten, was die Höhe des Arzthonorars angeht, außer der Zahnarzt weist im Vorab auf mögliche Komplikationen hin.
erstellt. Diesen Heil- und Kostenplan müssen Sie vor Beginn der Behandlung Ihrer Krankenkasse zur Prüfung und Genehmigung des Festzuschusses Der Festzuschuss ist der durch die Gesetzlichen Krankenversicherungen übernommene Anteil an den Gesamtkosten des Zahnersatzes inklusive der zahnärztlichen Leistung.Für einen bestimmten zahnärztlichen Befund erhält der Patient einen "festen Zuschuss" zu den Kosten der Behandlung.Ist der Zahnersatz teurer als der Festzuschuss, so muss der Patient den Restbetrag selbst tragen (Eigenanteil).Die Höhe des Festzuschusses ist abhängig vom zahnmedizinischen Befund (befundorientierter Festzuschuss) und dem jeweiligen Bonus.Befundorientiert bedeutet, dass der Patient, unabhängig davon, ob er sich für eine preiswerte oder aufwendige Lösung entscheidet, immer den gleichen Festzuschuss erhält. Bestandteile der Versorgungen, die über die medizinisch notwendige Versorgung (Regelversorgung) hinausgehen und eher einer höherwertigen Versorgung (Privatleistung) dienen, beispielsweise ein Implantat anstatt einer Brücke, müssen durch den Patienten selbst bezahlt werden. Der Festzuschuss ist für jeden Patienten (in Abhängigkeit vom Bonusheft) gleich. Ausgenommen sind Härtfallregelungen. vorlegen.

Falls Sie schon vorher wissen möchten, welchen Festzuschuss Sie von Ihrer Krankenkasse erhalten werden, haben Sie hier die Möglichkeit diesen voraussichtlichen Zuschuss schon einmal selbst zu errechnen.

Bitte übernehmen Sie dazu einfach die von Ihrem Zahnarzt in den Heil- und Kostenplan eingetragenen Werte (1) (3) in die entsprechenden Felder dieses "Festzuschuss-Rechners", berücksichtigen Sie ggf. den Bonus Das Bonusheft stellt einen Nachweis von Zahngesundheitsuntersuchungen für die Versicherten der Gesetzlichen Krankenkassen dar. Erhältlich ist es in den Zahnarztpraxen, welche die Kontrolluntersuchung des Patienten durch die entsprechende Eintragung in das Bonusheft bestätigen. Die Kontrolluntersuchung sollte mindestens einmal im Jahr durchgeführt werden. Kann der Patient seine jährlichen Besuche regelmäßig nachweisen, hat er Anspruch auf einen höheren Zuschuss durch die Krankenkasse beim Zahnersatz. Wer kein Bonusheft führt, bekommt lediglich den vorher festgesetzten Festzuschuss. Bei einem über 5 Jahre lückenlos geführten Bonusheft wird der Festzuschuss um 20%, bei 10 Jahren um 30% erhöht (bei mindestens einmaligem Zahnarztbesuch pro Jahr). Bei Kindern und Jugendlichen unter 18 Jahren sind zwei Kontrollen pro Jahr nötig um den vollen Bonus zu erhalten. oder die Härtefallregelung Wenn das monatliche Familien- bzw. Bruttoeinkommen unter einer bestimmten Grenze liegt, gilt man als unzumutbar belastet (Im Jahr 2010: Alleinstehende 1022,00 Euro; mit einem Angehörigen 1.405,25 Euro; mit zwei Angehörigen 1.660,75 Euro; jeder weitere Angehörige zusätzliche 265 Euro). Üblicherweise muss der Krankenkasse ein Nachweis über die finanzielle Lage vorgelegt werden. In so einem Fall übernimmt die gesetzliche Krankenkasse 100 % der Kosten, sofern der Patient sich für eine Regelversorgung entscheidet. Der Zahnersatz wird nun zunächst mit dem doppelten Festzuschuss (einfacher Festzuschuss mal Faktor zwei) bewilligt, da ja zu diesem Zeitpunkt noch nicht exakt feststeht, wie hoch die tatsächlichen Kosten sein werden. Für eventuell anfallende Mehrleistungen, wie zum Beispiel höherwertige Legierungen aus Edelmetall, trägt man die Kosten selbst. Reicht bei einem Härtefall und ausschließlicher Regelversorgung der doppelte Festzuschuss jedoch nicht aus, sind die Krankenkassen nach Satzungsrecht verpflichtet, auch die Kosten zu übernehmen, die die doppelte Festzuschusshöhe überschreiten. Wird jedoch der Ersatz aufgrund z. B. niedriger Laborkosten günstiger, so steht dem Versicherten nicht der doppelte Zuschuss, sondern nur die Übernahme der tatsächlichen Kosten zu. (2) und klicken Sie dann auf "Berechnen" (4) - schon erfahren Sie die Höhe Ihres voraussichtlichen Festzuschusses.









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Behandlungskosten
insgesamt(geschätzt):
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abzüglich Festzuschuss: -0,00 EUR
Ihr Eigenanteil: 0,00 EUR

Wenn Sie sich nun zusätzlich ein kostenloses und unverbindliches Vergleichsangebot für die Material- und Laborkosten einholen möchten, müssen Sie lediglich die Kürzel aus Ihrem Heil- und Kostenplan in unseren Zahnersatz-Rechner eingeben. Dieser errechnet dann vollautomatisch per Mausklick unser Angebot für die gleiche Leistung und Sie können sofort erkennen wie hoch Ihre Ersparnis bei Bionik-Dental ist.

Tragen Sie nun erneut die einzelnen Werte in die ersten drei Optionsfelder (1) (2) (3) des Festzuschussrechners ein. Bitte beachten Sie, dass Sie nun im Optionsfeld (3) unter Punkt 4 - "Material- und Laborkosten" nicht den Wert aus Ihrem Heil- und Kostenplan übertragen, sondern den vom Zahnersatz-Rechner ermittelten Betrag übernehmen. Wenn Sie nun auf "Berechnen" (4) klicken, wird Ihr Eigenanteil mit den ermäßigten Preisen von Bionik-Dental und abzüglich des Festzuschusses Ihrer Krankenkasse ermittelt.

Dies ist die attraktive Summe, die Sie für einen hochwertigen Zahnersatz zahlen. Im günstigsten Fall entfällt sogar Ihr Eigenanteil.


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Die hier vorgenommene Berechnung und die sich daraus ergebende Höhe des Eigenanteils sind unverbindlich. Verbindlich für die Gewährung der Festzuschüsse und die Höhe des Eigenanteils ist nur der von der Krankenkasse geprüfte und genehmigte Heil- und Kostenplan.

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